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Umwelt & Entsorgung bei Etrona – Nachhaltig handeln, richtig entsorgen

Bei Etrona legen wir großen Wert auf Umweltschutz, nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und die gesetzeskonforme Entsorgung von Elektrogeräten sowie Batterien. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Batteriegesetz (BattG) und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) – verständlich erklärt und kundenfreundlich aufbereitet.


Batteriegesetz (BattG) – Wichtige Informationen zur Rückgabe von Altbatterien

Viele Elektrogeräte enthalten Batterien oder Akkus, die für den Betrieb notwendig sind. Als Händler sind wir gemäß dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll

Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe und teilweise schadstoffhaltige Bestandteile. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien fachgerecht zu entsorgen und sie einer geeigneten Sammelstelle zuzuführen.

Kostenlose Rückgabemöglichkeiten

Sie können Batterien und Akkus unentgeltlich zurückgeben:

  • bei öffentlichen Sammelstellen

  • überall dort, wo Batterien verkauft werden

  • per Post an unser Versandlager:
    Etrona GmbH, Karlsplatz 3, 80335 München, Deutschland

Kennzeichnung von Batterien

Batterien und Akkus sind mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet:

Die Symbole unter der Mülltonne geben die enthaltenen Schadstoffe an:

  • Pb = Blei (mehr als 0,004 %)

  • Cd = Cadmium (mehr als 0,002 %)

  • Hg = Quecksilber (mehr als 0,0005 %)

Diese Hinweise finden Sie auch in den Begleitpapieren oder der Bedienungsanleitung des Herstellers.


Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) – Entsorgung von Elektroaltgeräten

In unserem Sortiment befinden sich Elektrogeräte (z. B. Küchen- und Haushaltsgeräte), die unter das ElektroG fallen. Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern weist darauf hin, dass diese Geräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Ihre Pflichten als Verbraucher

Sie sind verpflichtet, Elektroaltgeräte über die kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde zu entsorgen.
Die Abgabe ist kostenlos.

So helfen Sie aktiv dabei, wertvolle Materialien zurückzugewinnen und umweltbelastende Stoffe fachgerecht zu entsorgen.


Weitere Informationen

  • Offizielle Hinweise zum Batteriegesetz finden Sie bei der Stiftung GRS Batterien:
    www.grs-batterien.de

  • Umwelt & Entsorgung bei Etrona – Nachhaltig handeln, richtig entsorgen

    Bei Etrona legen wir großen Wert auf Umweltschutz, nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und die gesetzeskonforme Entsorgung von Elektrogeräten sowie Batterien. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Batteriegesetz (BattG) und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) – verständlich erklärt und kundenfreundlich aufbereitet.


    Batteriegesetz (BattG) – Wichtige Informationen zur Rückgabe von Altbatterien

    Viele Elektrogeräte enthalten Batterien oder Akkus, die für den Betrieb notwendig sind. Als Händler sind wir gemäß dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

    Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll

    Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe und teilweise schadstoffhaltige Bestandteile. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien fachgerecht zu entsorgen und sie einer geeigneten Sammelstelle zuzuführen.

    Kostenlose Rückgabemöglichkeiten

    Sie können Batterien und Akkus unentgeltlich zurückgeben:

    • bei öffentlichen Sammelstellen

    • überall dort, wo Batterien verkauft werden

    • per Post an unser Versandlager:
      Etrona GmbH, Karlsplatz 3, 80335 München, Deutschland

    Kennzeichnung von Batterien

    Batterien und Akkus sind mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet:

    Die Symbole unter der Mülltonne geben die enthaltenen Schadstoffe an:

    • Pb = Blei (mehr als 0,004 %)

    • Cd = Cadmium (mehr als 0,002 %)

    • Hg = Quecksilber (mehr als 0,0005 %)

    Diese Hinweise finden Sie auch in den Begleitpapieren oder der Bedienungsanleitung des Herstellers.


    Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) – Entsorgung von Elektroaltgeräten

    In unserem Sortiment befinden sich Elektrogeräte (z. B. Küchen- und Haushaltsgeräte), die unter das ElektroG fallen. Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern weist darauf hin, dass diese Geräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

    Ihre Pflichten als Verbraucher

    Sie sind verpflichtet, Elektroaltgeräte über die kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde zu entsorgen.
    Die Abgabe ist kostenlos.

    So helfen Sie aktiv dabei, wertvolle Materialien zurückzugewinnen und umweltbelastende Stoffe fachgerecht zu entsorgen.


    Weitere Informationen

    • Offizielle Hinweise zum Batteriegesetz finden Sie bei der Stiftung GRS Batterien:
      www.grs-batterien.de

    • Ausführliche Informationen zum ElektroG bietet das Bundesministerium für Umwelt (Rubrik Abfall):
      www.bmu.de

    Ausführliche Informationen zum ElektroG bietet das Bundesministerium für Umwelt (Rubrik Abfall):
    www.bmu.de